Kreisbrandmeister

Die Feuerwehr ist zwar eine gemeindliche Aufgabe, jedoch gilt es vieles auch überörtlich auf Kreisebene zu organisieren und zu regeln. Die Aufsicht über die Feuerwehren obliegt dem Landrat; er wird unterstützt vom Kreisbrandmeister und seinen Stellvertretern. Des Weiteren werden sie bei der Leitung und Koordinierung von Großschadensereignissen tätig.
Zu den Aufgaben gehört zum Beispiel darauf zu achten, dass
- die Stärke und Gliederung der Feuerwehren den Vorschriften entspricht,
- die Ausbildung und Ausrüstung der Feuerwehren ausreichend ist,
- Nachwuchs- und Altersschichtung den Fortbestand der Feuerwehr gewährleistet,
- Gebäude, Fahrzeuge und Geräte der Feuerwehren einschließlich der Feuermelde- und Alarmanlagen in Ordnung sind,
- für Unglücksfälle und öffentliche Notstände der Rettungsdienst sichergestellt ist und
- Brandschauen durchgeführt werden.
In diesem Zusammenhang überprüft der Kreisbrandmeister regelmäßig den Leistungsstand der örtlichen Wehren, schlägt Wehrführer und Stellvertreter zur Ernennung vor oder führt Ehrungen durch. Weiterhin hat er Kreisausbilder zu bestellen und die Verbundenheit der Feuerwehren durch Pflege der Kameradschaft zu fördern.
Der Kreisbrandmeister ist Ehrenbeamter des Kreises. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Der Bezirksbrandmeister führt eine Anhörung der Wehrführer durch und unterbreitet dem Kreistag einen Vorschlag, ehe dieser den Kreisbrandmeister ernennt.
Im Kreis Warendorf sind und waren bisher als Kreisbrandmeister tätig
Ernst Kindermann 1975 – 1980
Josef Roggenkemper 1980 – 1997
Karl-Ludwig Hoer 1997 – 2006
Heinz Nordhoff ab 2006
Das Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz sieht vor, dass dem Kreisbrandmeister bis zu zwei Stellvertreter zur Seite stehen. Diese Aufgaben versehen zur Zeit Heinrich Otte und Michael Bernzen.
- Kreisbrandmeister Heinz Nordhoff
- stv. Kreisbrandmeister Heinrich Otte
- stv. Kreisbrandmeister Michael Bernzen

